Kosten

Ich biete Ihnen die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Honorarvereinbarungen zu wählen: Stundenhonorar, tarifmäßiges Honorar und Pauschalhonorar. So können wir gemeinsam die passende Vereinbarung für Ihre Bedürfnisse finden.

Stundenhonorar:

Gemeinsam vereinbaren wir einen Stundensatz für die erbrachten anwaltlichen Leistungen, der sämtliche Backoffice-Leistungen einschließt. Dadurch gewährleisten wir eine transparente Abrechnung, bei der jede erbrachte Leistung separat erfasst wird. Auf diese Weise können Sie genau nachvollziehen, welche Leistungen erbracht wurden und wofür Sie bezahlen.

Die kleinste verrechenbare Zeiteinheit beträgt 10 Minuten.


Tarifmäßiges Honorar:

Für Sie als Mandant/in ist es wichtig zu wissen, dass die Berechnung der anwaltlichen Leistungen auf dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder den Autonomen Honorarkriterien (AHK) basiert. Das Honorar richtet sich nach dem Streitwert.

Der Streitwert ist der finanzielle Wert einer rechtlichen Angelegenheit oder eines Rechtsstreits. Der Streitwert ist der finanzielle Betrag, der bestimmt, wie hoch die Kosten für Anwältinnen bzw. Anwälte und wie hoch die Gebühren für die Gerichte sowie andere Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Fall sind. Je höher der Streitwert, desto höher sind in der Regel die Kosten, die für die rechtliche Vertretung und die Durchführung des Verfahrens anfallen. Der Wert wird anhand verschiedener Faktoren festgelegt, wie beispielsweise Ihrem finanziellen Interesse am Ausgang des Falls oder der Komplexität der rechtlichen Angelegenheit. Vereinfacht ausgedrückt ist der Streitwert also der finanzielle Betrag, um den es in Ihrem Rechtsstreit geht.

In einem streitigen Zivilverfahren wird der Kostenersatz ähnlich berechnet. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass im Falle eines Sieges die gegnerische Partei die eigenen Kosten übernehmen muss. Allerdings ist zu beachten, dass im Falle einer Niederlage nicht nur die eigenen Kosten der Anwältin oder des Anwalts, sondern auch die Kosten der gegnerischen Partei getragen werden müssen.

Falls wir keine andere Vereinbarung getroffen haben, wird das Honorar gemäß diesen Kriterien berechnet.

Pauschalhonorar:

Wenn es im Voraus möglich ist, den Umfang meiner Leistungen abzuschätzen, wie zum Beispiel bei Standardverträgen, besteht auch die Option, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.

Rechtsschutzversicherung:

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, stehe ich Ihnen gerne zur Seite, indem ich auf Wunsch eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung einreiche. Um diesen Prozess effizient zu gestalten, empfehle ich Ihnen, die Polizzennummer oder die Versicherungspolizze zum Erstgespräch mitzubringen. Auf diese Weise können wir sicherstellen, dass Ihre Versicherungsangelegenheiten ohne Verzögerung bearbeitet werden.