Obsorge- und Kontaktrecht

In Verfahren über die Obsorge und das Kontaktrecht fühlen sich betroffene Eltern oft überwältigt. Wenn Sie verheiratet sind, teilen Sie automatisch die Obsorge. Für unverheiratete Eltern liegt die Obsorge in der Regel bei der Mutter, es sei denn, beide Eltern einigen sich auf eine gemeinsame Obsorge oder der Vater beantragt sie gerichtlich.

Beim Kontaktrecht geht es darum, wie und wann Sie Ihre gemeinsamen Kinder betreuen dürfen. Eine Einigung zwischen den Eltern ist natürlich am besten. Doch wenn das nicht möglich ist, kann dieser Konflikt sehr belastend sein. Viele sind psychisch belastet, weil sie sich Sorgen um ihre Kinder machen und sie nur das Beste für sie wollen.

Während eines Obsorge- und Kontaktrechtsstreits tauchen viele Fragen auf:

  • In welche Schule soll unser Kind gehen?
  • Kann ich mit meinem Kind (ins Ausland) umziehen?
  • Darf mein Kind am Vatertag bzw. am Muttertag oder an meinem Geburtstag zu mir?
  • Wer darf das Kind am Feiertag sehen?
  • Sollen wir unser Kind impfen lassen?

In solchen Situationen gibt es viele Fragen rund um das Kontaktrecht und die (gemeinsame) Obsorge, welche ich gerne mit Ihnen kläre.