
In Verfahren über die Obsorge und das Kontaktrecht fühlen sich betroffene Eltern oft überwältigt. Wenn Sie verheiratet sind, teilen Sie automatisch die Obsorge. Für unverheiratete Eltern liegt die Obsorge in der Regel bei der Mutter, es sei denn, beide Eltern einigen sich auf eine gemeinsame Obsorge oder der Vater beantragt sie gerichtlich.
Obsorge- und Kontaktrecht in Wien – Ihre rechtliche Unterstützung bei familiären Konflikten
Das Obsorge- und Kontaktrecht ist ein zentraler Bestandteil des Familienrechts und betrifft die Rechte und Pflichten von Eltern, die gemeinsam für das Wohl ihrer Kinder verantwortlich sind. Besonders in Trennungs- oder Scheidungssituationen entstehen oft Konflikte rund um die Obsorge und das Kontaktrecht, die emotional belastend sein können. Als erfahrene Familienrechtsanwältin in Wien unterstütze ich Sie in allen rechtlichen Fragen und stehe Ihnen zur Seite, um faire und kinderwohlorientierte Lösungen zu finden.
Gemeinsame oder alleinige Obsorge – Was bedeutet das für Sie?
In einer Ehe teilen sich die Eltern in der Regel automatisch die Obsorge über ihre Kinder. Bei unverheirateten Eltern liegt die Obsorge in der Regel bei der Mutter, es sei denn, beide Elternteile stimmen einer gemeinsamen Obsorge zu oder der Vater beantragt diese gerichtlich. In solchen Fällen ist es entscheidend, die rechtlichen Grundlagen zu verstehen und die Auswirkungen auf die Erziehungsrechte und -pflichten zu klären. Ich helfe Ihnen, Ihre Rechte in Bezug auf die Obsorge optimal zu wahren und Ihre Entscheidungen zu treffen.
Das Kontaktrecht – Wie regeln Sie den Umgang mit Ihrem Kind?
Das Kontaktrecht legt fest, wann und wie Eltern mit ihrem Kind in Kontakt treten dürfen, wenn sie nicht zusammenleben. In den meisten Fällen können sich Eltern einvernehmlich über das Kontaktrecht einigen. Wenn dies nicht möglich ist, kann der rechtliche Streit um den Umgang mit dem Kind emotional belastend sein. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte im Kontaktrecht durchzusetzen und eine Lösung zu finden, die im besten Interesse Ihres Kindes ist.
Häufige Fragen im Obsorge- und Kontaktrechtsstreit
Während eines Obsorge- und Kontaktrechtsstreits treten oft Fragen auf, die sowohl rechtlich als auch emotional schwierig sind. Zu den häufigsten Fragen gehören:
- In welche Schule soll unser Kind gehen?
- Kann ich mit meinem Kind (ins Ausland) umziehen?
- Darf mein Kind am Vatertag oder an meinem Geburtstag bei mir sein?
- Wer darf das Kind an Feiertagen sehen?
Ich stehe Ihnen zur Seite, um diese und andere Fragen zu klären und die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu finden.
Individuelle rechtliche Unterstützung für Ihre Familienangelegenheiten
Ich biete Ihnen umfassende Beratung und Vertretung im Bereich Obsorge- und Kontaktrecht, um gemeinsam mit Ihnen Lösungen zu erarbeiten, die das Wohl Ihres Kindes fördern und Ihre Rechte als Eltern sichern. Vertrauen Sie auf meine Expertise als Familienrechtsanwältin in Wien, um Ihre familiären Herausforderungen zu meistern.
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