Kindesunterhalt (Alimente):
Unterhaltszahlungen für Kinder können in Form von Geld- oder Naturalleistungen erfolgen, abhängig davon, wer die hauptsächliche Betreuung des Kindes übernimmt. Die Höhe des Kindesunterhalts wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, wie dem Alter des Kindes, den Einkommensverhältnissen der Eltern und den erbrachten Betreuungsleistungen. In Österreich gibt es eine Luxusgrenze oder „Playboygrenze“ für den Unterhalt, den sogenannten „Unterhalts-Stopp“.
Während eines Kindesunterhaltsverfahrens tauchen viele Fragen auf:
- Wie kann ich meinen bzw. den Unterhaltsanspruch meines Kindes durchsetzen?
- Wie hoch ist der konkrete Unterhaltsanspruch?
- Wie lange muss ich Kindesunterhalt leisten?
Ehegattenunterhalt:
Der Ehegattenunterhalt ist eine rechtliche Verpflichtung, die ein Ehepartner bzw. eine Ehepartnerin gegenüber dem anderen Ehepartner bzw. der anderen Ehepartnerin haben kann, auch nachdem die Ehe geschieden wurde. Es bedeutet, dass ein Ehepartner bzw. eine Ehepartnerin finanziell für den anderen bzw. die andere sorgen muss, insbesondere wenn dieser bzw. diese nicht in der Lage ist, seinen bzw. ihren eigenen Lebensunterhalt zu verdienen.
Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von (nachehelichen) Ehegattenunterhaltsansprüchen – damit Sie erhalten, was Ihnen gesetzlich zusteht, oder nur soviel zahlen, wie Sie gesetzlich müssen.