Internationales Ehe-, Scheidungs- und Familienrecht

In familienrechtlichen Angelegenheiten kann es schnell unübersichtlich werden, besonders wenn internationale Aspekte ins Spiel kommen.

Ob Sie mit Ihrem Kind ins Ausland ziehen möchten oder verhindern möchten, dass Ihr Kind ins Ausland verbracht wird – ich stehe Ihnen zur Seite und helfe Ihnen dabei, sich an die internationalen Bestimmungen zu halten, insbesondere dem Haager Kindesentführungsabkommen. (HKÜ).

Wenn Ihre Situation eine internationale Dimension hat, ist es ratsam, sich vorab beraten zu lassen. Ein Ehevertrag könnte beispielsweise sinnvoll sein, wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben oder einen Umzug ins Ausland planen.

Eine Scheidung mit Auslandsbezug erfordert besondere Aufmerksamkeit. Ich unterstütze Sie dabei, die richtigen Schritte zu unternehmen und berücksichtige dabei sowohl die Zuständigkeit der Gerichte als auch die Anwendbarkeit des Rechts, einschließlich des EU-Rechts und möglicher Vermögenswerte im Ausland.

Gerne berate ich Sie in folgenden Sprachen: Deutsch, Spanisch und Englisch.