
Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehung zwischen Bürgern bzw. Bürgerinnen und staatlichen Behörden. Es umfasst Regeln und Vorschriften, nach denen Behörden handeln und Entscheidungen treffen müssen. Im Verwaltungsstrafrecht geht es vor allem um Verstöße gegen behördliche Vorschriften, die mit Geldbußen oder anderen Strafen geahndet werden können.
Als Ihre Rechtsanwältin stehe ich Ihnen im Verwaltungs- und Verwaltungsstrafrecht zur Seite, indem ich für Ihre Rechte einstehe und Ihre Interessen gegenüber den Behörden vertrete. Ich unterstütze Sie bei der Einreichung von Anträgen, Einsprüchen und Beschwerden, prüfe Verwaltungsentscheidungen und vertrete Sie gegebenenfalls vor Verwaltungsgerichten oder Verwaltungsbehörden.